Eingliederungshilfe / Integrationshilfe

Als Ergotherapeuten haben wir die Möglichkeit, in Baden-Württemberg, als Eingliederungshilfe / Integrationshilfe in Kindergärten eingesetzt zu werden.

Voraussetzung:

  • Die seelische Gesundheit weicht höchstwahrscheinlich länger als 6 Monate, von dem typischen Zustand ab und
  • die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist daher beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung ist zu erwarten

Der erste Ansprechpartner ist immer der Kindergarten! Dieser stellt beim zuständigen Jugendamt einen Antrag und das Jugendamt entscheidet, ob das Kind „Eingliederungshilfe / Integrationshilfe“ erhält.

  • Das zuständige Jugendamt übernimmt die gesamten Kosten.
  • Wir als Praxis, stellen die Kosten, dem Kindergarten monatlich in Rechnung.
  • Nachdem der Antrag genehmigt wurde, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
  • Bei verfügbaren Kapazitäten nehmen wir dann Kontakt zum Kindergarten auf, um uns terminlich abzustimmen.
  • Eine unserer Ergotherapeutinnen, kommt dann meist einmal die Woche zwischen zwei und drei Stunden in den Kindergarten.
  • Wir begleiten das Kind im Alltag, arbeiten eng mit dem Kindergarten, den Eltern und anderen Bezugspersonen zusammen.
  • Eine Einzelförderung im Kindergarten, kann begleitend eingesetzt werden.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie weiterführende Fragen zur Eingliederungshilfe / Integrationshilfe? Sprechen Sie uns gerne an.